Fischer & Knipphals - Technik - Unfallregulierung
Verkehrsrecht
Handwerk & Industrie
Verkehrsunfall
Bußgeld Strafsache
Impressum Vollmacht

Unser Service für Handwerk und Industrie

Nicht nur in Kiel, sondern im ganzen Bundesgebiet vertreten wir Handwerker, kleine und mittelständische Betriebe.

Das Forderungsinkasso, die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen behaupteter Schlechtleistung oder Nichtlieferung und die Durchsetzung von Ansprüchen steht dabei klar im Vordergrund. Hier arbeiten wir schnell, kompetent und vor allem nach Möglichkeit wirtschaftlich. Nicht alles muss auf die Spitze getrieben werden, um Recht zu behalten. Allerdings muss man sich auch nicht alles bieten lassen.

Als Selbständiger, Handwerker oder Firma sind Sie Unternehmer. Bei allem Enthusiasmus für das Schaffen geht es darum, reibungslos wirtschaften zu können und Geld zu verdienen. Trotzdem ergeben sich fast täglich Problemstellungen, die nichts mit dem eigentlichen Betrieb zu tun haben. Es regnet rein, die Betriebsversicherung soll das doppelte kosten, das geleaste Firmenfahrzeug ist ständig defekt, ein Konkurrent benutzt das selbe Logo, eine Angestellter ist ständig krank, die Bank kürzt den Betriebsmittelkredit, die Gemeinde erlässt Umweltauflagen usw. Durch unsere Spezialisierung in diesem Bereich sind wir in der Lage, kurzfristig, unbürokratisch und ohne umschweife zu beraten. Innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung muss auch nicht jeder abgegebene Tipp abgerechnet werden.  

 

Technik und technische Zusammenhänge

Rechtsanwalt Fischer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Einen Fachanwalt für technische Zusammenhänge gibt es nicht. Der Bereich des Verkehrsrechtlers kommt dem noch am Nächsten. Tatsächliche geht unsere Spezialisierung weit über das Verkehrsrecht hinaus.

Ein Rechtsanwalt muss den Sachverhalt erfassen, die Rechtsaussichten prüfen, den Mandanten über die Möglichkeiten beraten und dann fehlerfrei das Klageverfahren oder die juristische Auseinandersetzung führen. Das juristische Handwerk beherrschen die meisten Kollegen. Sicher mit unterschiedlichen Stilrichtungen und unterschiedlich engagiert, jedoch überwiegend ernst zu nehmen. Oft scheitern dann Verfahren und Auseinandersetzungen daran, dass sich der Vorgang später als "anders gelagert" entpuppt. Das passiert immer dann, wenn der Sachverhalt durch den Rechtsanwalt eben doch nicht richtig erfasst wird oder die Möglichkeit, dass ein Dritter den Vorgang technisch anders einschätzt, nicht gesehen wird und später ein Sachverständiger in einem teuren Verfahren die Sache anders einschätzt. Nur wenn die technischen Vorgänge verstanden werden, kann seriös eingeschätzt werden, ob der eigene Standpunkt durchhalten kann. Beispiele sind besser:

Einem Mandanten von uns ist der Vorwurf gemacht worden, einen Versicherungsbetrug begehen zu wollen, weil der Sachverständige der Versicherung an dem unserem Mandanten gestohlenen VW einen "kapitalen Motorschaden" festgestellt hat, der vor dem Diebstahlgeschehen vorhanden gewesen sein soll. Wir konnten noch in der Hauptverhandlung über die Schmelzpunkte der betroffen Motorteile und der Legierungen nachweisen, dass ein Motorschaden nicht vorgelegen hat. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Ein von uns betreuter Heizungsinstallateur hatte sich mit Ansprüchen von Kunden auseinander zu setzen, deren neue Heizung einfach nicht vernünftig lief. Der Rechtsanwalt der Kunden hat ein gerichtliches Beweisverfahren angestrengt, zu Klärung der Ursache. Der Sachverständige konnte nur spekulieren. Mit unserem Mandant konnte kurzfristig die technische Lösung des Problems erarbeitet werden. Die Heizung läuft längst, wer die erheblichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ist immer noch offen. Hätte der Kollege den Vorgang technisch erfasst, würde jetzt für keinen der Beteiligten drohen, mehrere tausend Euro zahlen zu müssen. Noch schlimmer ist, dass sich ein solcher Vorgang dann auch noch über Jahre hinzieht. 

Ein von uns vertretenes Elektroinstallationsunternehmen hat jahrelang in der Fußgängerzone die Weihnachtsbeleuchtung installiert, bis die Stadtverwaltung ein billigeres Unternehmen beauftragt hat. Dieses drohte unserem Unternehmen mit Schadensersatzansprüchen, wenn nicht Zertifikate über die Güte der bereits vormontierten  Verankerungen ausgehändigt würden. Wir konnten in Rücksprache mit den Herstellern ermitteln, welche Materialien, in welcher Festigkeit und in welcher Montageart Verwendung fanden, ob es Zertifizierungen gab oder ob ein Statiker das Gewerkt hätte abnehmen müssen. Auf die Beiziehung eines Sachverständigen konnte in dieser Phase verzichtet werden, was zeitlich auch unmöglich gewesen wäre. Unsere gemeinsam mit dem Mandanten erarbeite technische Stellungnahme hat sich als zutreffend erwiesen und wir konnten mit unserer Auffassung vollständig durchdringen.

Die Haftung innerhalb eines Verkehrsunfalls entscheidet sich häufig anhand der Beweisbarkeit von Geschwindigkeiten, oder Unfallkonstellationen. Hier werden von den Gerichten oftmals Sachverständige mit der Ermittlung beauftragt. Ob dies Sinn macht und sich lohnt, kann meist bereits im Vorfeld eingeschätzt werden, wenn die entscheidenden Komponenten wie Material, der Grad der Verformung, die anzunehmende negative Beschleunigung mit den Umweltverhältnissen abgeglichen werden. Wir konnten bereits häufig zunächst aussichtslos scheinende Ansprüche durchsetzen. 

Rechtsanwalt Fischer hat ein sich über die Jahre angesammeltes technisches Wissen in vielen Bereichen, resultierend aus seinem privatem und beruflichem Interesse. Bereits mit siebzehn hat er sein erstes Auto gekauft und es mit selbst angefertigten Blechen über Monate Tüv fertig geschweißt. Er restauriert seit Jahren Oldtimer, hat ein Stahlschiff mit aufgebaut, betreibt Modellbau in Holz und Kunststoff, fertigt Platinen selbst und hat zuletzt neben den üblichen Hausarbeiten wie Mauern, Tapezieren und Hochbetten bauen, auch die Fußbodenheizung selbst installiert, einen Wasserführenden Ofen angeschlossen und eine Solaranlage, einschließlich elektronischer Regelung, installiert. Über seine eigenen Fähigkeiten hinaus ist Rechtsanwalt Fischer sehr gut vernetzt mit Technikern und Sachverständigen, mit denen Sachverhalte auch ohne offiziellen Auftrag besprochen werden können. Die mittlerweile jahrelange Tätigkeit für Dachdecker, Metallbauern, Architekten, Hausmeisterfirmen, Gas / Wasserinstallateure, Baufirmen, Autohändlern, Elektrofirmen, Lackierbetrieben und so weiter bieten eine gute Grundlage, technische Sachverhalte zu verstehen und sie sodann juristisch umzusetzen.